Jedes KI-Projekt hat zwei Seiten.

KI-Einführung mit Betriebsrat

Wir machen Erfahrungswissen nutzbar – und übersetzen dabei zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, damit beide Seiten KI-Projekte früh gemeinsam gestalten.

KI-Einführung mit Betriebsrat

Was Sie bekommen

Das Werkzeug ist ausgesucht, getestet, gekauft – dann geht die Mail an den Betriebsrat: „Bitte um Zustimmung bis Freitag.“ Ab da bleibt ihm nur Ja oder Nein. Wir drehen die Reihenfolge um: erst beide Seiten, dann das Werkzeug.

Drei Leistungen, die Sie prüfen können

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    Wissen klären: Wissensfälle, vorhandene Quellen und offene Fragen – dokumentiert.

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    Nutzung vereinbaren: Zwecke, Zugriffe, Verantwortung und Beteiligung – vor dem Einsatz geklärt.

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    Anwendung erproben: geprüfte Materialien, ein begrenzter Versuch und eine gemeinsame Auswertung – mit Entscheidungstermin.

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So arbeiten wir

Vier Schritte, bis beide Seiten gemeinsam entscheiden.

Beide Seiten an einen Tisch

Ein erstes Gespräch, bevor das Werkzeug feststeht: Was will die Arbeitgeberseite erreichen, was will die Betriebsratsseite schützen?

Übersetzen

Aus Einwänden werden Bedingungen: Daten nach Zweck getrennt, Zugriffe geklärt, Lernzeit eingeplant.

Begrenzter Versuch

30 Tage mit Testdaten, Enddatum, Datengrenze und gemeinsamer Auswertung.

Gemeinsam entscheiden

Fortsetzen, ändern oder beenden. Beide Seiten sagen Ja und wissen, wozu.

Relevant für diese Branchen

FAQ

Verlassen Sie sich auf klare Antworten von echten Expert:innen.

Wir übersetzen zwischen beiden. Zu Beginn jedes Vorhabens sagen wir offen, in welcher Rolle wir da sind – als Übersetzer zwischen den Seiten oder als Anbieter von mium.

So früh wie möglich. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat schon bei der Planung unterrichten und mit ihm beraten, ausdrücklich auch beim Einsatz von KI (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BetrVG). Wir empfehlen das erste gemeinsame Gespräch, bevor das Werkzeug feststeht.

Als hochriskant gilt im Personalbereich etwa KI, die bei Einstellung, Beförderung oder Kündigung mitentscheidet oder Leistung und Verhalten bewertet (Anhang III Nr. 4 KI-VO). Für solche Systeme gilt ab 2. Dezember 2027: Arbeitgeber informieren vor dem Einsatz am Arbeitsplatz die Arbeitnehmervertreter und die betroffenen Arbeitnehmer (Art. 26 Abs. 7 KI-VO). Für Systeme, die schon vorher auf dem Markt oder in Betrieb waren, gilt das erst nach einer erheblichen Änderung ihrer Konzeption; Systeme, die Behörden nutzen sollen, müssen die Anforderungen in jedem Fall bis spätestens 2. August 2030 erfüllen. Unabhängig davon bestimmt der Betriebsrat schon heute mit, wenn eine technische Einrichtung geeignet ist, Leistung oder Verhalten zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Nein. Oft reicht zuerst ein Gespräch mit beiden Seiten. Sind viele Wissensfälle offen, kann eine Wissens-Inventur mit HR, Fachbereich und Betriebsrat helfen. Danach liegen priorisierte Wissensfälle, die vorhandenen Quellen, offene Fragen und die Startbedingungen für einen begrenzten Versuch vor.

Nein. Wir versprechen weder die Zustimmung des Betriebsrats noch eine bestimmte Lernwirkung oder Rendite. Und wir beraten nicht rechtlich: Wir bereiten Entscheidungen vor, rechtliche Prüfungen bleiben bei Ihren Fachleuten.

Vorher ist klar, welche Daten wohin fließen, wer sie sieht und wie lange sie bleiben. Ihre Projektdaten bleiben in Deutschland – auf unseren Servern oder auf Ihren. Mit Ihren Daten wird kein KI-Modell trainiert, getestet wird mit Testdaten. Die KI entwirft, ein Mensch entscheidet.

Nein. mium hilft beim Lernen, die Begleitung funktioniert mit jedem Werkzeug. Wenn Sie mium nutzen: Plattform, Anonymisierung und KI-Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland.

Für Unternehmen und Organisationen mit Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, die KI oder neue Software einführen – im HR, in der Produktion, im Service. Und für Betriebsräte, die mitgestalten statt nur zustimmen wollen.

Das hängt von Größe, Umfang und Komplexität ab. Das erste Gespräch ist kostenlos.

Lassen Sie uns sprechen

Bleiben Sie mit uns in Kontakt

Ob konkretes Projekt oder erste Orientierung — wir freuen uns auf den Austausch.